EU-KI-Verordnung · Artikel 4
Was die KI-Kompetenz-Pflicht von Unternehmen verlangt
Gespräch vereinbaren Unverbindliches ErstgesprächWer im Unternehmen mit KI arbeitet, soll verstehen, was dabei passiert. Das verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (AI Act) seit Februar 2025, seit Juli 2026 in einer milderen Fassung. Hier steht in einfachen Worten, was er fordert, was nicht, und wie Sie ihn mit vertretbarem Aufwand selbst erfüllen.
Was Artikel 4 verlangt
Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, müssen etwas dafür tun, dass ihre Leute mit diesen Systemen umgehen können. Was angemessen ist, hängt von vier Dingen ab: was die Personen schon wissen, welche Erfahrung und Ausbildung sie haben, wofür die KI eingesetzt wird und wen ihre Ergebnisse betreffen. Ein Team, das Übersetzungen prüft, braucht etwas anderes als eine Personalabteilung, die Bewerbungen vorsortieren lässt.
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.
KI-Kompetenz definiert die Verordnung als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein (Art. 3 Nr. 56). Gemeint ist also kein Programmierwissen, sondern Urteilsvermögen im Alltag: wofür ein Werkzeug taugt, wo es danebenliegt und was man nicht hineingibt.
Was sich 2026 geändert hat
In der ursprünglichen Fassung mussten Unternehmen „nach besten Kräften“ ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz sicherstellen. Mit dem Digital-Omnibus zur KI, der Verordnung (EU) 2026/1744 vom Juli 2026, wurde daraus: Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau muss niemand garantieren. Die Pflicht ist geblieben; verlangt wird, dass Sie etwas tun, nicht, dass jede Person ein Ziel erreicht. Kommission und Mitgliedstaaten sollen Unternehmen dabei unterstützen, besonders kleine und mittlere (Art. 4 Abs. 2).
Was Artikel 4 nicht verlangt
- Kein Zertifikat. Laut EU-Kommission ist keines nötig, einen amtlichen „KI-Führerschein“ gibt es nicht.
- Kein festes Format. Schulung, Workshop, internes Lernformat: Die Verordnung schreibt nichts vor. Die Maßnahmen können intern oder extern stattfinden.
- Keine Wissenstests. Sie müssen die KI-Kompetenz Ihrer Leute nicht messen.
- Keine neue Stelle. Weder KI-Beauftragte noch ein KI-Gremium sind für Artikel 4 vorgeschrieben.
Eine Grenze dieser Leichtigkeit: Wer ein Hochrisiko-KI-System betreibt, etwa bestimmte Systeme in Personalauswahl oder Bildung, muss die menschliche Aufsicht Personen übertragen, die dafür die nötige Kompetenz und Ausbildung haben (Art. 26 Abs. 2). Das geht über Artikel 4 hinaus.
Wer betroffen ist
Artikel 4 gilt für zwei Rollen:
- Anbieter entwickeln ein KI-System (oder lassen es entwickeln) und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt oder in Betrieb (Art. 3 Nr. 3).
- Betreiber verwenden ein KI-System in eigener Verantwortung, außer rein privat (Art. 3 Nr. 4).
Betreiber ist damit fast jedes Unternehmen, in dem Mitarbeitende ChatGPT, Microsoft Copilot, ein KI-Übersetzungswerkzeug oder Ähnliches für die Arbeit nutzen. Die EU-Kommission bestätigt das ausdrücklich für Beschäftigte, die mit ChatGPT Werbetexte schreiben oder übersetzen. Eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht. Erfasst sind nicht nur Angestellte, sondern auch Personen, die in Ihrem Auftrag mit dem System arbeiten, etwa Freelancer oder Dienstleister.
Aufsicht und Sanktionen
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 (Art. 113). Beaufsichtigt und durchgesetzt wird er seit dem 2. August 2026, und zwar von den nationalen Marktüberwachungsbehörden, nicht vom EU AI Office.
In Deutschland regelt das seit dem 29. Juli 2026 das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG). Zuständig ist danach grundsätzlich die Bundesnetzagentur (§ 2 Abs. 1 KI-MIG). Für KI im Zusammenhang mit regulierten Finanzgeschäften ist es die BaFin, für KI in Produkten wie Maschinen oder Medizinprodukten die jeweilige Produktaufsicht. Die Bundesnetzagentur ist außerdem zentrale Anlaufstelle und nimmt Beschwerden entgegen.
Ein eigenes Bußgeld für Verstöße gegen Artikel 4 gibt es nicht: Weder die Bußgeldkataloge der KI-Verordnung (Art. 99 Abs. 3 bis 5) noch die deutschen Bußgeldvorschriften (§ 15 KI-MIG) nennen ihn. Die EU-Kommission rechnet mit Maßnahmen der Aufsicht vor allem dann, wenn ein Vorfall auf fehlende Schulung oder Anleitung zurückgeht. Und unabhängig vom Recht: Die meisten KI-Pannen im Alltag, erfundene Quellen oder vertrauliche Daten im falschen Werkzeug, verhindert man am günstigsten, indem die Leute wissen, worauf sie achten müssen.
Checkliste: sechs Schritte, die Sie selbst gehen können
Aufschreiben, wer welche KI nutzt
Eine einfache Liste reicht: welches Werkzeug, wer damit arbeitet, wofür. Fragen Sie auch nach den inoffiziellen Fällen, etwa dem privaten ChatGPT-Konto für Kundenmails. Denken Sie an Freelancer und Dienstleister, die in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten; auch sie zählen.
Die eigene Rolle klären
Nutzen Sie nur Systeme anderer, sind Sie Betreiber. Bauen Sie KI in eigene Produkte ein und bringen sie unter Ihrem Namen heraus, sind Sie auch Anbieter. Prüfen Sie dabei, ob ein Einsatz als hochriskant gelten könnte, zum Beispiel KI bei der Auswahl von Bewerbungen. Dann gelten zusätzliche Pflichten, die über Artikel 4 hinausgehen.
Für jeden Einsatz benennen, was schiefgehen kann
Erfundene Fakten und Quellen, vertrauliche Daten im falschen Werkzeug, verzerrte Ergebnisse, Texte und Bilder mit ungeklärten Rechten. Und: Wen trifft es, wenn es passiert? Die eigene Abteilung, Kundinnen und Kunden, Bewerbende?
Maßnahmen nach Rolle zuschneiden
Grundwissen für alle, die KI nutzen. Mehr Tiefe für die, deren Ergebnisse nach außen gehen oder Menschen betreffen. Das Format ist frei: Workshop, internes Lernformat, gemeinsame Übungen an echten Aufgaben. Die Gebrauchsanleitung des Werkzeugs zu verteilen reicht nach Einschätzung der EU-Kommission in vielen Fällen nicht.
Ein paar Regeln aufschreiben
Eine Seite genügt oft: welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten nicht hineingehören, wer Ergebnisse prüft, bevor sie das Haus verlassen, und an wen man sich mit Fragen wendet.
Festhalten und auffrischen
Notieren Sie, wer wann was gelernt hat. Ein internes Protokoll reicht, ein Zertifikat ist nicht nötig. Planen Sie eine Auffrischung ein, wenn neue Werkzeuge dazukommen oder sich die Aufgaben ändern, und sonst etwa einmal im Jahr.
Wo wir helfen
Die ersten drei Schritte schaffen die meisten Unternehmen allein. Beim vierten, den Maßnahmen selbst, hilft unser Workshop KI-Kompetenz für Teams: ein halber Tag, bei Ihnen vor Ort in Norddeutschland oder remote, für bis zu 15 Personen. Gearbeitet wird an echten Aufgaben aus Ihrem Alltag, und Sie bekommen eine kurze schriftliche Dokumentation für Ihre Unterlagen, also gleich Schritt sechs.
Bevor Sie etwas buchen: 30 Minuten Gespräch mit Lasse Alexandros Diercks, kostenlos. Wir schauen, wo Ihr Unternehmen steht und ob ein Workshop überhaupt das Richtige ist.
Häufige Fragen
- Gibt es eine KI-Schulungspflicht?
- Nicht im Wortsinn. Artikel 4 verlangt, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihrer Leute fördern. Eine Schulung ist der naheliegende Weg, aber nicht der einzige: Die Verordnung schreibt weder ein Format noch einen Umfang vor, und sie verlangt kein bestimmtes Niveau pro Person.
- Gilt Artikel 4 auch, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
- Ja. Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Die EU-Kommission nennt ausdrücklich Beschäftigte, die mit ChatGPT Werbetexte schreiben oder übersetzen: Sie sollten zum Beispiel wissen, dass solche Werkzeuge Fakten erfinden können.
- Brauchen wir ein Zertifikat oder einen KI-Beauftragten?
- Nein. Laut EU-Kommission ist kein Zertifikat nötig, und Artikel 4 verlangt auch keine bestimmte Zuständigkeit wie KI-Beauftragte oder ein KI-Gremium. Es genügt, die Maßnahmen intern festzuhalten; die Bundesnetzagentur empfiehlt, sie zu dokumentieren.
- Was passiert, wenn wir nichts tun?
- Seit dem 2. August 2026 beaufsichtigen nationale Behörden die Einhaltung, in Deutschland in der Regel die Bundesnetzagentur. Ein eigenes Bußgeld für Verstöße gegen Artikel 4 sehen weder die KI-Verordnung noch das deutsche KI-MIG vor (Stand Oktober 2026). Die EU-Kommission rechnet mit Maßnahmen der Aufsicht vor allem dann, wenn ein Vorfall auf fehlende Schulung oder Anleitung zurückgeht.
- Was hat sich durch den KI-Omnibus geändert?
- Ursprünglich verlangte Artikel 4, nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 vom Juli 2026 heißt es: Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen, ohne ein bestimmtes Niveau garantieren zu müssen. Die Pflicht ist geblieben, sie ist nur weniger streng formuliert.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) EUR-Lex: Art. 3 Nr. 3, 4 und 56 (Begriffe), Art. 4, Art. 99 (Sanktionen), Art. 113 (Geltung ab 2. Februar 2025)
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI) EUR-Lex, Amtsblatt vom 24. Juli 2026: neue Fassung von Art. 4
- EU-Kommission: AI Literacy, Questions & Answers Fragen und Antworten des AI Office zu Artikel 4 (englisch), Stand 20. Oktober 2026
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) § 2 (zuständige Behörden), § 15 (Bußgeldvorschriften); in Kraft seit 29. Juli 2026
- Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz Hinweise der deutschen Aufsicht, mit Verweisen auf kostenlose Angebote
Keine Rechtsberatung: Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein, Stand 27. Oktober 2026. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte Ihre Rechtsberatung.