Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2. November 2026 · Version 2026-11-02
Exaptation GmbH · Osterbrooksweg 35–41 · 22869 Schenefeld
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Exaptation GmbH, Osterbrooksweg 35–41, 22869 Schenefeld („Exaptation“), und ihren Kundinnen und Kunden („Kunde“) über Beratungs-, Workshop-, Studien- und Schulungsleistungen sowie digitale Inhalte, die über exaptation.eu oder das Kundenportal geschlossen werden.
1.2 Kunde kann ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Exaptation ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.4 Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen, insbesondere ein individuelles Angebot nach § 2.2, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Leistungen auf der Website. Die Darstellung von Leistungen auf exaptation.eu ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er im Kundenportal die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ betätigt. Exaptation bestätigt den Eingang unverzüglich per E-Mail. Der Vertrag kommt mit dieser Bestätigung zustande.
2.2 Individuelle Angebote. Exaptation kann dem Kunden nach einem Gespräch ein individuelles Angebot im Kundenportal bereitstellen. Es enthält eine Leistungsbeschreibung, den Stundensatz, die Anzahl der Stunden, den Gesamtpreis und ein Ablaufdatum. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt. Das Angebot ist bis zum Ablaufdatum, 23:59 Uhr (Ortszeit Deutschland), bindend. Der Kunde nimmt es an, indem er diese AGB bestätigt und den Gesamtpreis über das Kundenportal bezahlt. Nach Ablauf erlischt das Angebot (§ 148 BGB). Exaptation kann die Frist verlängern.
2.3 Unentgeltliche Erstgespräche. Die Buchung eines unentgeltlichen Erstgesprächs begründet keine Zahlungspflicht und keinen Anspruch auf einen weiteren Vertragsschluss.
2.4 Vertragssprache und Speicherung. Vertragssprache ist Deutsch; auf Wunsch kann Englisch vereinbart werden. Exaptation speichert den Vertragstext. Der Kunde kann ihn sowie diese AGB im Kundenportal jederzeit abrufen und erhält sie zusätzlich per E-Mail.
§ 3 Leistungen
3.1 Beratung, Workshops, Studien, Pairing. Exaptation erbringt diese Leistungen als Dienstleistung (§ 611 BGB). Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Werden ausdrücklich bestimmte Arbeitsergebnisse vereinbart (etwa ein schriftlicher Bericht oder eine Karte), schuldet Exaptation deren Erstellung in der vereinbarten Form.
3.2 Stundenkontingente. Bei individuellen Angeboten nach Stunden rechnet Exaptation die tatsächlich aufgewendete Zeit in Einheiten von 15 Minuten gegen das bezahlte Kontingent ab. Der Kunde kann den Verbrauch im Kundenportal oder auf Anfrage einsehen.
3.3 Kurse und digitale Inhalte. Exaptation stellt Videos, Unterlagen und Fortschrittsanzeige im Kundenportal bereit. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Inhalte für den vereinbarten Zeitraum zu eigenen Zwecken zu nutzen. Zu Kursen gehörende Live-Termine finden zu den angekündigten Zeiten statt.
3.4 Ort und Form. Leistungen werden remote per Videokonferenz oder vor Ort erbracht, wie im Angebot beschrieben. Reisekosten für Termine vor Ort werden nur berechnet, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind.
3.5 Hilfspersonen und KI-Werkzeuge. Exaptation darf qualifizierte Dritte und Software, einschließlich KI-gestützter Werkzeuge, einsetzen. Die Verantwortung für die Leistung bleibt bei Exaptation (§ 278 BGB). Zum Umgang mit Daten siehe § 9.
§ 4 Preise, Vorauszahlung, Rechnung
4.1 Es gelten die im Kundenportal oder im individuellen Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind Preise Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die gesondert ausgewiesen wird.
4.2 Vorauszahlung. Der Gesamtpreis ist mit Vertragsschluss fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Mollie mit den dort angebotenen Zahlungsarten gezahlt. Exaptation beginnt mit der Leistung nach Zahlungseingang.
4.3 Rechnung. Exaptation stellt eine Rechnung, die den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entspricht, und stellt sie im Kundenportal oder per E-Mail bereit. Der Kunde ist mit elektronischen Rechnungen einverstanden; im Unternehmerverkehr gelten die Vorgaben zur E-Rechnung.
4.4 Nicht verbrauchte Stunden. Ein bezahltes Stundenkontingent kann innerhalb von zwölf Monaten ab Zahlung abgerufen werden. Nach Ablauf erstattet Exaptation einem Verbraucher den auf nicht abgerufene Stunden entfallenden Preis. Gegenüber Unternehmern verfällt das Kontingent, sofern Exaptation den Kunden mindestens einen Monat vor Ablauf in Textform auf den Restbestand hingewiesen hat.
4.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das Recht eines Verbrauchers, Zahlungen wegen Mängeln zurückzuhalten, bleibt unberührt (§ 309 Nr. 2 und 3 BGB).
§ 5 Durchführung, Mitwirkung, Termine
5.1 Mitwirkung. Der Kunde stellt rechtzeitig die Informationen, Ansprechpersonen und Zugänge bereit, die für die Leistung erforderlich sind, und sorgt bei Workshops für die Teilnahme der vereinbarten Personen. Verzögert sich die Leistung, weil eine Mitwirkung fehlt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
5.2 Terminverschiebung durch den Kunden. Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verschieben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt die reservierte Zeit als abgerufen, höchstens jedoch zwei Stunden je Termin. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Exaptation kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 Terminverschiebung durch Exaptation. Kann Exaptation einen Termin wegen Krankheit oder eines anderen nicht zu vertretenden Grundes nicht wahrnehmen, bietet Exaptation unverzüglich einen Ersatztermin an. Kommt innerhalb von vier Wochen kein Ersatztermin zustande, erstattet Exaptation den auf diesen Termin entfallenden Preis.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
6.1 Verbrauchern steht bei Verträgen, die über die Website oder das Kundenportal geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, die vor der Bestellung angezeigt und mit der Vertragsbestätigung übermittelt wird.
6.2 Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist. Exaptation beginnt mit einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt und bestätigt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Widerruft er nach Beginn, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB).
6.3 Digitale Inhalte. Bei Kursen und anderen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn Exaptation mit der Bereitstellung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat, und Exaptation ihm eine Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat (§ 356 Abs. 6 BGB).
6.4 Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
§ 7 Nutzungsrechte
7.1 Arbeitsergebnisse. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (etwa Berichte, Karten, Workshop-Dokumentation) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie für eigene Zwecke zu nutzen, zu bearbeiten und innerhalb seines Unternehmens oder seiner Organisation weiterzugeben.
7.2 Vorbestehende Inhalte. Methoden, Vorlagen, Kursmaterialien, Software und allgemeines Know-how von Exaptation bleiben Eigentum von Exaptation. Soweit sie in Arbeitsergebnissen enthalten sind, gilt das Nutzungsrecht nach 7.1 nur für die Nutzung dieser Ergebnisse.
7.3 Kurse. Kursinhalte dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht, weiterverkauft oder ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zugangsdaten sind persönlich.
7.4 Referenz. Exaptation darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
§ 8 Haftung und Mängel
8.1 Exaptation haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die vereinbarte Beratungs- oder Workshopleistung und die vertrauliche Behandlung der Kundendaten.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4 Nur gegenüber Unternehmern: In den Fällen von 8.2 ist die Haftung je Schadensfall zusätzlich auf den Auftragswert begrenzt. Die Ausnahmen in 8.1 gehen dieser Begrenzung vor.
8.5 Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Exaptation.
8.6 Entscheidungen des Kunden. Empfehlungen von Exaptation sind Entscheidungsgrundlagen. Ob und wie der Kunde sie umsetzt, entscheidet er selbst. Das schränkt die Haftung von Exaptation für fehlerhafte Beratung nach 8.1 bis 8.3 nicht ein.
8.7 Bei Werkleistungen und digitalen Produkten gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen von 8.1, in einem Jahr ab Ablieferung.
§ 9 Vertraulichkeit, Datenschutz, KI
9.1 Vertraulichkeit. Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Das gilt auch für drei Jahre nach Vertragsende. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
9.2 Datenschutz. Exaptation verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung. Verarbeitet Exaptation im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter, etwa bei Befragungen oder Studien, schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
9.3 KI-Werkzeuge. Setzt Exaptation KI-gestützte Werkzeuge ein, gibt Exaptation vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden nur an Anbieter weiter, die sie nicht zum Training eigener Modelle verwenden und vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Auf Wunsch nennt Exaptation die eingesetzten Anbieter. Der Kunde kann für seinen Auftrag den Einsatz solcher Werkzeuge in Textform ausschließen.
9.4 KI-erstellte Inhalte. Arbeitsergebnisse, die mithilfe von KI erstellt wurden, prüft Exaptation vor Übergabe fachlich. Für sie gelten dieselben Pflichten und Haftungsregeln wie für andere Arbeitsergebnisse.
§ 10 Kündigung und Schlussbestimmungen
10.1 Kündigung. Verträge über einzelne Leistungen enden mit deren Erbringung. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Kunde, erstattet Exaptation den auf nicht erbrachte Leistungen entfallenden Teil des Preises, abzüglich bereits entstandener, nachgewiesener Aufwendungen.
10.2 Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden. Laufende Verträge bleiben unberührt.
10.3 Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
10.4 Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Pinneberg.
10.5 Verbraucherstreitbeilegung. Exaptation ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10.6 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).